Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für Prüfung, Wartung, Reparatur und Montage von Sport-, Fitness- und Spielplatzgeräten.
1. Anbieter und Geltungsbereich
SportSicher Prüfdienst
FE-Service e.K..
Inhaber: Frank Ehlers
Mathildenstr. 5
53797 Lohmar
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Verträge zwischen SportSicher Prüfdienst und seinen Auftraggebern über Prüfung, Wartung, Reparatur und sonstige Dienstleistungen an Sport-, Fitness- und Spielplatzgeräten.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die hiervon abweichen, werden nur Vertragsinhalt, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (§ 310 Abs. 1 BGB), also etwa Schulträger, Kommunen, Vereine, Studios und Kitas. Mit Verbrauchern schließen wir auf Grundlage dieser Bedingungen keine Verträge; sämtliche Preise sind daher Nettopreise.
2. Leistungsumfang
Zu unseren Leistungen gehören insbesondere:
- Wartung von Sport- und Fitnessgeräten
- sicherheitstechnische Prüfungen, unter anderem nach DGUV Information 202-044
- Prüfung von Spielplatzgeräten nach DIN EN 1176 und von Outdoor-Fitnessgeräten nach DIN EN 16630
- Reparatur und Instandsetzung
- Montage und Demontage
Welche Leistungen im Einzelnen geschuldet sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der gesonderten Vereinbarung. Elektrotechnische Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3, sicherheitstechnische Kontrollen von Medizinprodukten und die sportfunktionelle Beurteilung von Sportböden gehören nicht zu unserem Leistungsangebot.
3. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot annimmt, wir einen Auftrag schriftlich bestätigen oder mit der Ausführung der Leistung beginnen.
4. Preise und Zahlung
Alle Preise gelten netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von sieben Tagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen.
Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5. Termine und Anfahrt
Vereinbarte Termine sind für beide Seiten verbindlich. Sagt der Auftraggeber einen Termin weniger als 24 Stunden vorher ab oder kann die Leistung vor Ort nicht erbracht werden, etwa weil kein Zugang möglich ist oder die Geräte nicht bereitstehen, können wir die entstandenen Anfahrtskosten und die eingeplante Arbeitszeit berechnen.
6. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber schafft alle Voraussetzungen, die für die Durchführung der Leistung erforderlich sind. Er stellt insbesondere sicher, dass
- Räume und Geräte zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind,
- die Geräte frei zugänglich und prüfbar sind,
- eine erreichbare Ansprechperson vor Ort benannt ist,
- alle relevanten Informationen und vorhandenen Unterlagen zur Verfügung stehen.
7. Sicherheitstechnische Prüfungen
Eine Prüfung dokumentiert den Zustand der Geräte zum Zeitpunkt der Prüfung. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Geräte nach der Prüfung dauerhaft sicher und funktionsfähig bleiben.
Für den sicheren Betrieb, den Umgang mit festgestellten Mängeln und die Sperrung nicht betriebssicherer Geräte ist der Betreiber verantwortlich. Im Prüfprotokoll aufgeführte Mängel beseitigt der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
8. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für Folgeschäden, insbesondere für Betriebsunterbrechungen oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9. Reparaturen und Ersatzteile
Reparaturen rechnen wir nach tatsächlichem Aufwand oder auf Grundlage eines gesonderten Angebots ab. Stellt sich während der Arbeiten heraus, dass der vereinbarte Rahmen überschritten wird, stimmen wir das weitere Vorgehen vorab mit dem Auftraggeber ab.
Für die Verfügbarkeit von Ersatzteilen anderer Hersteller übernehmen wir keine Gewähr. Ausgebaute Altteile entsorgen wir fachgerecht, sofern der Auftraggeber sie nicht ausdrücklich zurückverlangt.
10. Gewährleistung
Für unsere Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens zwei Wochen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen.
11. Prüfprotokolle und Nutzungsrechte
Prüfprotokolle und die bei der Bestandsaufnahme erstellten Gerätelisten erhält der Auftraggeber zur uneingeschränkten eigenen Nutzung. Eine Verpflichtung zu Folgeaufträgen ist damit nicht verbunden.
12. Datenschutz
Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, erläutern wir in unserer Datenschutzerklärung unter /datenschutz.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von SportSicher Prüfdienst.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: November 2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen erreichen Sie uns unter info@sportsicher-prüfdienst.de.