Geprüfte Sicherheit für Sportgeräte in Heilbronn
SportSicher Prüfdienst kontrolliert in Heilbronn Turnhallen, Schulsportanlagen, Vereinsräume, Fitnessstudios und Spielplätze. Wir prüfen nach DGUV 202-044, DIN EN 913, DIN EN 1176 und DIN EN ISO 20957 und dokumentieren jedes Gerät nachvollziehbar.
Einsatzgebiet in Heilbronn
Wir sind im gesamten Stadtgebiet unterwegs – unter anderem in Innenstadt, Böckingen, Sontheim, Neckargartach, Frankenbach, Biberach, Kirchhausen, Horkheim – und ebenso im Umland. Liegen mehrere Ihrer Objekte nah beieinander, prüfen wir sie an einem Termin.
Neben bekannten Anlagen wie Frankenstadion, die Sporthalle Trappensee, das Sportzentrum Ost und die Anlagen auf dem Bildungscampus betreuen wir vor allem die vielen Schul- und Stadtteilhallen, in denen der Alltagssport stattfindet.
Rechtlicher Rahmen in Baden-Württemberg
Für Schulen und kommunale Einrichtungen in Heilbronn ist Unfallkasse Baden-Württemberg der gesetzliche Unfallversicherungsträger. Eine jährliche Prüfung durch eine befähigte Person mit Protokoll ist der Nachweis, den Träger und Versicherer im Schadensfall erwarten.
So läuft die Prüfung ab
- Kurze Abstimmung zu Geräten, Standorten und Terminwunsch
- Planung passend zu Unterrichts- und Trainingszeiten
- Prüfung vor Ort, kleinere Mängel direkt beheben, unsichere Geräte kennzeichnen
- Prüfprotokoll mit Fotos, Fristen und Empfehlungen
Häufige Fragen
Prüfen Sie im ganzen Stadtgebiet von Heilbronn?
Ja, in allen Stadtbereichen und im direkten Umland. Mehrere Standorte an einem Tag senken die Kosten pro Gerät.
Arbeiten Sie auch für öffentliche Auftraggeber?
Ja. Wir kennen Vergabeverfahren und Leistungsverzeichnisse und liefern die Dokumentation, die Schulträger und Kommunen benötigen.
Wie schnell bekomme ich einen Termin in Heilbronn?
Meist innerhalb weniger Wochen. Vor den Sommerferien ist die Nachfrage hoch – frühzeitig anfragen lohnt sich. Nach einem Schaden richten wir kurzfristige Termine ein.
Gilt das Protokoll auch nach einem Betreiberwechsel?
Ja. Es belegt den Zustand der Geräte zum Prüfdatum, unabhängig davon, wer die Einrichtung später betreibt.