Sporthallen werden täglich intensiv genutzt: Basketballkörbe, Tore, Sprossenwände, Barren und Turnmatten sind hohen Belastungen ausgesetzt. Damit sie sicher bleiben, empfiehlt die DGUV Information 202-044 eine regelmäßige Prüfung aller Sportgeräte und Sporteinrichtungen in Schulen und Hallen.
Wer ist verantwortlich?
Verantwortlich für die Sicherheit ist der Betreiber der Sportstätte – in der Regel der Schulträger, die Kommune oder der Verein. Er muss dafür sorgen, dass Geräte in einem sicheren Zustand sind und Mängel zeitnah behoben werden. Die Durchführung kann an eine fachkundige Person oder einen spezialisierten Prüfdienst übertragen werden, die Verantwortung bleibt jedoch beim Betreiber.
Wie oft wird geprüft?
Üblich ist eine Hauptprüfung durch eine fachkundige Person mindestens einmal jährlich. Zusätzlich sollten Lehrkräfte und Übungsleitende vor jeder Nutzung eine Sichtkontrolle durchführen. Bei stark beanspruchten Geräten oder nach Schäden kann eine häufigere Prüfung sinnvoll sein.
Was gehört zur Prüfung?
- Kontrolle von Standsicherheit, Befestigungen und Verankerungen
- Prüfung beweglicher Teile, Seile, Ketten und Gelenke auf Verschleiß
- Untersuchung von Polsterungen, Bezügen und Oberflächen
- Funktionstest von Verriegelungen und Klappmechanismen
- Dokumentation aller Befunde im Prüfprotokoll
Dokumentation nicht vergessen
Ein vollständiges Prüfprotokoll ist mehr als eine Formalie: Es zeigt, welche Geräte geprüft wurden, welche Mängel festgestellt wurden und welche Maßnahmen erfolgt sind. Im Schadensfall ist diese Dokumentation ein wichtiger Nachweis, dass der Betreiber seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Eine Prüfplakette am Gerät macht den Prüfstatus zudem für alle Nutzer sichtbar.
Fazit
Regelmäßige Prüfungen verlängern die Lebensdauer der Geräte, senken das Unfallrisiko und schaffen Rechtssicherheit. Wer einen festen Prüfrhythmus etabliert und Mängel konsequent behebt, sorgt für einen sicheren Sportbetrieb.